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   BSG, 31.01.1989 - 2 BU 131/88   

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https://dejure.org/1989,22854
BSG, 31.01.1989 - 2 BU 131/88 (https://dejure.org/1989,22854)
BSG, Entscheidung vom 31.01.1989 - 2 BU 131/88 (https://dejure.org/1989,22854)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 1989 - 2 BU 131/88 (https://dejure.org/1989,22854)
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Wird zitiert von ... (10)

  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

    Zwar wird angenommen, dass die Brennholzaufbereitung, also bloße Tätigkeiten wie das Zersägen, Zerkleinern und Spalten von Brennholz für den privaten Gebrauch, keine Tätigkeit für ein forstwirtschaftliches Unternehmen ist und deshalb bei der Brennholzgewinnung kein Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst a oder Nr. 5 Buchst b SGB VII besteht (BSG vom 31.1.1989 - 2 BU 131/88 - HV-INFO 1989, 885; BSG vom 12.6.1989 - 2 RU 13/88 - HV-INFO 1989, 1923; so auch Rundschreiben UV 10/81 des Bundesverbands der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften vom 23.11.1981 - VII 1 a; Rundschreiben Nr. 5/96 des Bundesverbands der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften vom 12.1.1996 - VII 1 a; Langheineken, Die Sozialversicherung 1983, 194, 195; maßgebend ist allerdings nicht die räumliche Abgrenzung vgl BSG vom 12.6.1989 - 2 RU 13/88) .

    Dies gilt sogar dann, wenn das geerntete Holz zum Hof oder Haushalt des forstwirtschaftlichen Unternehmers gebracht und dort zu Brennholz für den privaten Haushalt verarbeitet wird (BSG vom 31.1.1989 - 2 BU 131/88 - HV-INFO 1989, 885; BSG vom 12.6.1989 - 2 RU 13/88 - HV-INFO 1989, 1923).

  • BSG, 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang

    Zwar kann auch das Zerkleinern von Brennholz zum Eigengebrauch des Versicherten in einem inneren Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Unternehmen stehen, allerdings nur, sofern die Rodungsarbeiten auf dem Unternehmensgelände selbst stattfinden (BSG Beschluss vom 31.1.1989 - 2 BU 131/88 - juris RdNr 6 zu § 777 Nr. 1 RVO) .
  • SG Fulda, 04.12.2017 - S 8 U 77/17
    Zwar wird angenommen, dass die Brennholzaufbereitung, also bloße Tätigkeiten wie das Zersägen, Zerkleinern und Spalten von Brennholz für den privaten Gebrauch, keine Tätigkeit für ein forstwirtschaftliches Unternehmen ist und deshalb bei der Brennholzgewinnung kein Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst a oder Nr. 5 Buchst b SGB VII besteht (BSG vom 31.1.1989 - 2 BU 131/88 - HV-INFO 1989, 885; BSG vom 12.6.1989 - 2 RU 13/88 - HV-INFO 1989, 1923; so auch Rundschreiben UV 10/81 des Bundesverbands der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften vom 23.11.1981 - VII 1 a; Rundschreiben Nr. 5/96 des Bundesverbands der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften vom 12.1.1996 - VII 1 a; Langheineken, Die Sozialversicherung 1983, 194, 195; maßgebend ist allerdings nicht die räumliche Abgrenzung vgl. BSG vom 12.6.1989 - 2 RU 13/88).

    Dies gilt sogar dann, wenn das geerntete Holz zum Hof oder Haushalt des forstwirtschaftlichen Unternehmers gebracht und dort zu Brennholz für den privaten Haushalt verarbeitet wird (BSG vom 31.1.1989 - 2 BU 131/88 - HV-INFO 1989, 885; BSG vom 12.6.1989 - 2 RU 13/88 - HV-INFO 1989, 1923).

    Beschluss des BSG vom 31.01.1989, Az. 2 BU 131/88, Rn. 6 ff.:.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - L 21 U 120/21

    Landwirtschaftliches Unternehmen - Brennholzverarbeitung - keine Divergenz

    Diese Tätigkeit sei dem eigenwirtschaftlichen Bereich eines Versicherten zuzuordnen (BSG, Urteil vom 31. Januar 1989, 2 BU 131/88 und Urteil vom 12. Juni 1989, 2 RU 13/88, beide juris).

    Das Urteil stützt sich - wie auch der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts - auf die BSG-Urteile vom 31. Januar 1989, 2 BU 131/88, und vom 12. Juni 1989, 2 RU 13/88, beide juris und entspricht dem dortigen Rechtssatz - vgl. 2 RU 13/88, juris Rn. 16), der in den Entscheidungsgründen des angegriffenen Gerichtsbescheides durch Fettdruck hervorgehoben wurde.

  • LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 220/11

    Versicherungsschutz forstwirtschaftlicher Unternehmer

    Dabei kommt es für die Zuordnung einer Verrichtung zur versicherten Tätigkeit grundsätzlich nicht auf den zeitlichen, sondern auf den inneren bzw. sachlichen Zusammenhang zwischen der Verrichtung und der versicherten Tätigkeit an (vgl. BSG im Beschluss vom 31.01.1989 - 2 BU 131/88 - Juris RdNr. 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2020 - L 9 U 3290/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenleistung gem § 63 SGB 7 -

    Das Holzhacken/die Verarbeitung von Brennholz für den eigenen Bedarf sei dann allein dem eigenwirtschaftlichen Bereich zuzuordnen (vgl. nur Bayerisches LSG, Urteil vom 11.11.2015 - L 2 U 308/13 -, Juris Rn. 27; siehe auch BSG, Beschluss vom 31.01.1989 - 2 BU 131/88 -, Juris Rn. 6).
  • LSG Bayern, 12.09.2011 - L 2 U 220/11
    Dabei kommt es für die Zuordnung einer Verrichtung zur versicherten Tätigkeit grundsätzlich nicht auf den zeitlichen, sondern auf den inneren bzw. sachlichen Zusammenhang zwischen der Verrichtung und der versicherten Tätigkeit an (vgl. BSG im Beschluss vom 31.01.1989 - 2 BU 131/88 - Juris RdNr. 6).
  • LSG Bayern, 08.11.2006 - L 2 U 120/05

    Nachweis des Vorliegens eines Arbeitsunfalls bei einem Unternehmer eines

    Auch ein innerer Zusammenhang mit den Arbeiten zur Pflege des Waldes ist hier nicht gegeben, da das Zerkleinern des Holzes erst längere Zeit nach dem Fällen der Bäume wesentlich allein dem eigenwirtschaftlichen Bereich zuzuordnen ist (vgl. BSG vom 31.01.1989 2 BU 131/88) und im Übrigen zum Unfallzeitpunkt bereits abgeschlossen war.
  • SG München, 17.02.2023 - S 1 U 5029/22

    Kein Arbeitsunfall bei Holzverarbeitung zugekauften Holzes

    Dieser Zusammenhang ist aber dann zu verneinen, wenn erst längere Zeit nach der Rodung das Zerkleinern wesentlich allein dem eigenwirtschaftlichen Bereich zuzuordnen ist (vgl. BSG, Beschluss vom 31. Januar 1989, Az. 2 BU 131/88; im Ergebnis ebenso Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 1996, Az. L 10 U 661/95).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2010 - L 6 U 4678/09
    Bei der Brennholzverarbeitung selbst besteht allerdings kein Versicherungsschutz als forstwirtschaftlicher Unternehmer (LSG für das Saarland, Urteil vom 17.05.2006 - L 2 U 38/05; SG Marburg, Urteil vom 14.06.1994 - S 3 U 364/93; BSG, Urteil vom 12.06.1989 - 2 RU 13/88; BSG, Beschluss vom 31.01.1989 - 2 BU 131/88).
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